Transplantations-Gesetz
Ja
Beschreibung
Änderung des Transplantationsgesetzes (Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz))
Begründung
Wir nehmen die Änderung des Transplantationsgesetzes einstimmig an.
Für uns ist das neue Transplantationsgesetz eine gut austarierte, balancierte Lösung zwischen der Freiheit nach dem Tod über den eigenen Körper bestimmen zu können (Persönlichkeitsrecht) und dem Allgemeingut der Volksgesundheit. Mit dem neuen Grundsatz tragen wir den Umfragen und Studien Rechnung, welche eine deutliche Bereitschaft zur Organspende bei der Schweizer Bevölkerung verordnen. Ausserdem werden die Angehörigen, nach wie vor, sehr stark in den Prozess eingebunden, z.b. findet keine Entnahme statt, falls Sie nicht erreicht werden können. Das Gesetz ermöglicht es mit der verbesserten Abbildung der Spenderbereitschaft konkret Leben zu retten.