Die Jungfreisinnigen Basel-Stadt fordern einen Ausbau des Angebots an familienexterner Kinderbetreuung und familienfreundliche Strukturen an allen Volksschulen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung in der Wirtschaft und in der Verwaltung muss möglich sein. Familien mit Kindern und Alleinerziehende müssen finanziell entlastet werden.

Günstige Rahmenbedingungen für Familien
In der heutigen Gesellschaft dürfen familiäre Pflichten und insbesondere die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder nicht vernachlässigt werden. Der Staat soll und kann diese nicht übernehmen. Er hat aber günstige Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen.

Blockzeiten und Tagesschulen
So haben die Kantone, die Gemeinden und private Unternehmen ein ausreichendes Angebot an familienexternen Kinderbetreuungsplätzen (zum Beispiel Kinderkrippen) anzubieten. Diese sind nicht ausschliesslich vom Staat zu finanzieren. Eltern, welche dieses Angebot beanspruchen, haben einen finanziellen Beitrag zu leisten. Der Staat kann gegebenenfalls eine Anschubfinanzierung leisten und eine gewisse Infrastruktur sicherstellen. Weiter muss er schweizweit für einheitliche Unterrichtszeiten (Blockzeiten) an den Volksschulen sorgen sowie vermehrt Tagesschulen und Betreuung während der Mittagszeit anbieten.

Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein
Private Unternehmen und die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber haben ihren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten. So muss eine flexible Arbeitszeitgestaltung wenn immer möglich selbstverständlich sein. Zudem sind die Arbeitgeber angehalten, Teilzeitstellen für Mann und Frau auf allen Stufen einzurichten. Frauen und Männer, welche gleichzeitig Kinder erziehen und erwerbstätig sind, verursachen entsprechend durch ihre zu entrichtenden Steuern und Abgaben Mehreinnahmen beim Staat und den Sozialversicherungen. Somit ist eine finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern und von Alleinerziehenden angezeigt. Kinder dürfen nicht zu finanziellen Unsicherheiten oder gar zum Armutsrisiko führen. Denkbar sind eine Abzugsmöglichkeit für die berufsbedingte Fremdbetreuung der Kinder, eine pauschale Erhöhung des Kinderabzuges oder eine Unterstützung von Betreuungseinrichtungen.