JFBS einstimmig für Osthilfegesetz!

Die Jungfreisinnigen Basel-Stadt (JFBS) haben anlässlich der Mitgliederversammlung vom 13. Oktober folgenden Parolen für die kommenden eidgenössischen Abstimmungen vom 26. November 2006 gefasst: JA zum Osthilfegesetz und STIMMFREIGABE zum Familienzulagengesetz

Die Jungfreisinnigen setzten sich zuerst mit dem Osthilfegesetz auseinander. Dabei wurden die aussenpolitischen und die wirtschaftlichen Vorteile der Kohäsionsmilliarde rasch erkannt. „Da noch wichtige Verhandlungen mit der EU etwa bezüglich den kantonalen Steuerprivilegien bevorstehen, darf der bilaterale Weg nicht gefährdet werden“, meinte ein Mitglied. Weiter kann die Schweiz dank dieser Investition ihr Image in den aufstrebenden Märkten Osteuropas pflegen. Dies fördert die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern. Das investierte Geld wird als Vielfaches zum Beispiel in Form von Aufträgen für die Schweizer Wirtschaft wieder in unser Land zurückfliessen. Zudem fliesst die Kohäsionsmilliarde nicht an die EU. Es sind vielmehr schweizerische Institutionen, welche in Osteuropa Projekte realisieren und damit einen Beitrag zur sozialen Sicherheit und zum Wohlstand in Europa leisten. Davon profitiert auch die Schweiz.

Bezüglich Familienzulagengesetz gingen die Meinungen auseinander. Entsprechend wurde kontrovers diskutiert. Die Befürworter argumentierten, die kantonalen Unterschiede der Familienzulagen seien sinnlos. „Dieses Gesetz fördert Familien und ist ein Mittel, der Überalterung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken“, war zu hören. Weiter wurde das Gesetz als spürbare Unterstützung für Familien, welche ohnehin oft in engen finanziellen Verhältnissen leben, gesehen.

Demgegenüber kritisierten die Gegner das Gesetz massiv. Es könne nicht sein, dass eine neue Sozialversicherung geschaffen werde, obwohl die bestehenden Sozialversicherungen nicht finanziert werden können. Familienpolitik müsse gezielt, etwa durch gute Betreuungsangebote, und nicht nach dem Giesskannensystem erfolgen. Letzteres führe zu tieferen Löhnen und höheren Steuern. Die kantonale Regelung der Familienzulagen sei bürgernah.

Wegen Stimmengleichheit wurde schliesslich ein Antrag auf Stimmfreigabe klar angenommen.