Kein Biometriezwang, sondern Wahlfreiheit!

Die Jungfreisinnigen Basel-Stadt (JFBS) haben an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen für die Eidgenössischen Abstimmungen vom 17. Mai gefasst. Sie lehnen beide Vorlagen einstimmig ab. Die Jungfreisinnigen sprechen sich nicht gegen den E-Pass an sich aus. Sie wehren sich aber dagegen, dass alle Bürger zu biometrischen Ausweisen gezwungen und ihre Fingerabdrücke zentral erfasst werden sollen. Sie fordern eine neue Vorlage ohne Biometriezwang und ohne zentrale Speicherung der Fingerabdrücke.

Mit dem zur Abstimmung stehenden Bundesbeschluss erhält der Bundesrat die Kompetenz, für Identitätskarten ebenfalls biometrische Daten zu verlangen. Damit werden alle Bürger innerhalb der nächsten Jahre dazu gezwungen werden, einen biometrischen Ausweis zu beantragen. Die Jungfreisinnigen setzen sich für die Freiheit der Bürger ein. Diese sollen die Wahlfreiheit haben, auf Reisen und auf die Aushändigung biometrischer Daten an den Staat zu verzichten.

 

Weiter hegen die Jungfreisinnigen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke. Dies einerseits aus grundsätzlichen Überlegungen. So ist dies eine massive Einschränkung der Freiheitsrechte (namentlich des Schutzes der Privatsphäre in Art. 13 BV und Art. 8 EMRK), die nicht unbedingt erforderlich ist, sondern lediglich ein sicherheitspolitisches „Nice to have“. Andererseits fürchten die Jungfreisinnigen die Gefahren einer solchen Datensammlung, sei es durch Hacker, sei es durch menschliches Versagen.

 

Auch die zweite Vorlage findet bei den Jungfreisinnigen keine Gnade. So anerkennen sie zwar die Komplementärmedizin als weit verbreitete Heilmethode. Jedoch wehren sie sich gegen eine Verankerung auf Verfassungsstufe und somit eine Bevorzugung gegenüber der nicht genannten Schulmedizin. Auch sind die Folgen einer Annahme absolut unklar, da der Verfassungsartikel keine konkreten Forderungen enthält. Dadurch wird einer weiteren Kostenexplosion im KV-Bereich Tür und Tor geöffnet.

 

Schliesslich sind die Wirkungen der Komplementärmedizin wissenschaftlich nicht belegbar, weshalb sie nicht in den Grundversicherungskatalog gehört. Mit sehr günstigen Zusatzversicherungen kann das weit verbreitete Bedürfnis nach komplementärmedizinischer Behandlung befriedigend abgedeckt werden.

Von: Luca Urgese